Liebe Süßener Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

  wir sichern Ihre Mobilität mit der

 

Süßener Stadtbuslinie

 

 

Mit dem Konzept mobil in Süßen (MOBS) betreibt der Bürgerbus Süßen e.V  eine ehrenamtliche Stadtbuslinie. Wir kooperieren dabei mit der Stadt Süßen und fahren im Auftrag der Regional Alb-Bodensee GmbH (RAB).

 

Der Preis für eine Fahrt beträgt 1,50 Euro. Kinder bis 6 Jahren fahren kostenlos. Personen mit Behindertenausweis fahren ebenfalls kostenlos. Der Ausweis muss eine Wertmarke (zeitliche Befristung) enthalten. Eine Berechtigung prozentualer Art gibt es nicht.

 

Eine Begleitperson darf auch kostenlos befördert werden. Dazu muss ein "B" im Ausweis angezeigt werden.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Rollstuhlbeförderung haben sich geändert!

 

Laut gesetzlicher Grundlage dürfen ab sofort nur noch Rollstühle befördert werden, die sowohl von vorne als auch von hintern gesichert werden können. Außerdem müssen die Rollstühle zwingend mit einer Kopf- oder Nackenstütze versehen sein.

Da in unserem Fahrzeug momentan keine Sicherung der Rollstühle von vorne möglich ist, werden von uns keine Rollstühle mehr befördert.

Der Bürgerbus ist dem VVS angeschlossen, daher ist eine kostenlose Beförderung mit einem gültigen VVS-Ticket durch den Bürgerbus möglich.


 

Anschnallpflicht im Bürgerbus


Bürgerbusse sind als PKW zugelassen und unterliegen daher auch den entsprechenden rechtlichen Anforderungen. Dazu gehört auch die Pflicht,
vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Und das gilt natürlich für Fahrer und alle Fahrgäste. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen die Gurtpflicht aufgehoben ist und die darüber einen entsprechenden Nachweis haben.
Wenn ein Fahrgast sich nicht anschnallt, obwohl er auf diese Pflicht hingewiesen worden ist, dann trägt er grundsätzlich selber dafür die Verantwortung und kann dafür mit einem Bußgeld von 30 € belegt werden (Verstoß: „Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.“ § 21a StVO). Lediglich bei der Beförderung von Kindern trägt der Fahrer die Verantwortung (Kinderbeförderung).
Wenn der Fahrer sich allerdings bewusst ist, dass Fahrgäste unangeschnallt mitfahren, kann ihm bei einem Unfall eine Mitschuld zur Last gelegt werden. Wenn ein Fahrgast gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, indem er sich z. B. nicht anschnallt, verliert er das Beförderungsrecht. Im Zweifelsfall kann der Fahrer sein Hausrecht wahrnehmen und die Beförderung verweigern.

 

© Quelle VVS